- 2276 -

1293. April 14. Beuthen O/Schles. im Minoritenkloster.

Tiburcii Valeriani et Maximi.

Ludwig, Abt von St. Vincenz bei Breslau, urkundet, dass, nachdem Engelbert Pfarrer von St. Margaretha bei Beuthen, um kanonisches Recht zu studiren, zu reisen und seine Kirche mit ihren Einkünften zu verpachten beschlossen habe, er sich deshalb an den Bischof von Krakau gewandt und mit dessen Zustimmung durch erwählte Schiedsrichter, nämlich den Krakauer Custos Michael und den Krakauer Domherrn Reinbold von Seiten Engelberts und den Krakauer Canonicus Adam und Arnold Propst von Zwierziniec von Seiten des Abtes, welche Vier dann den Minoriten Woyzecho als fünften sich beigesellt hätten, ein Vergleich zu Stande gekommen sei, zu dessen Beobachtung sich die Parteien bei einer Conventionalstrafe von 10 Mark gegossenen Silbers verpflichten, und welchem zu Folge die Margarethenkirche an das Stift fallen, dieses aber dem Engelbert jährlich 23 Mark gegossenen und feinen Silbers zahlen solle.

Z. nicht schlesisch.


In einem Transsumte von 1298 Aug. 10. Bresl. Staatsarch. Vincenzst. 122.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1886; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 3: Bis zum Jahre 1300. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.